Die etablierten Überwachungsstrukturen sind nicht mit dem deutschen Grundgesetz im Hinblick auf Privatsphäre und Datenschutz vereinbar, und können nicht durch ein „Supergrundrecht auf Sicherheit“ gerechtfertigt werden.

Die Lieblingsfarbe, der Kinobesuch mit der besten Freundin nächste Woche, der Name der Grundschule: Alles Informationen, die auf Nachfrage wahrscheinlich sowieso herausgegeben würden, und deren Kenntnis durch dritte nicht direkt schädlich für eine Person ist.

Jeder Person steht es dennnoch frei, vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 8, EU-Grundrechtecharta) Gebrauch zu machen, indem sie diese Informationen nicht weitergibt.

Grundsätzlich schützenswerter sind hingegen beispielsweise medizinische Daten.
Diese Informationen bieten ein hohes Missbrauchspotential, wie etwa Benachteiligungen bei Versicherungen.

Neben der Übermittlung von personenbezogenen Daten werden heutige Datennetze auch von Wirtschaftsbetrieben genutzt. Finanzdaten, Informationen über Transaktionen und geplante Übernahmen sowie Konstruktions- und Expansionspläne sind Gold wert, und sollten nicht in falsche Hände geraten.

Die Geheimdienste von Großbritannien und den USA haben unter anderem die Systeme PRISM und Tempora gestartet, um im internationen Rahmen Informationen über bevorstehende terroristische Anschläge zu erhalten.

Das Problem daran: Sie machen keinen Unterschied zwischen relevanten und unrelevanten Informationen. Sie sammeln was sammelbar ist, und müssen erst im nachhinein aktiv unwichtige Informationen löschen, anstatt sie gar nicht erst zu erheben.

Dass solche Systeme, auf deren Daten tausende Menschen Zugriff haben, Potential für Profilerstellung und Wirtschaftsspionage birgt, ist selbsterklärend.

Was kann man also tun?
Das oberste Gebot des Datenschutzes ist Datenvermeidung. Informationen, die man nicht preisgibt, können weder erhoben, verarbeitet noch gespeichert werden. Man kann aber auch ohne vollständigen Rückzug aus dem Netz Maßnahmen ergreifen, um sich sicherer im Netz bewegen zu können. Zum Beispiel kann man Software verwenden, hinter der kein kommerzielles Interesse steht, und von einer Vielzahl an Entwicklern geprüft wird. Eine Liste von alternativer Software zu fast jedem Bereich des digitalen Lebens findet Ihr unterhttps://prism-break.org/.

Die etablierten Überwachungsstrukturen sind nicht mit dem deutschen Grundgesetz im Hinblick auf Privatsphäre und Datenschutz vereinbar, und können nicht durch ein „Supergrundrecht auf Sicherheit“ gerechtfertigt werden. Die Grüne Jugend Düsseldorf fordert daher nachdrücklich alle Verantwortlichen auf, die Privatsphäre der Menschen zu achten und zu wahren, indem die Massenüberwachung beendet wird.


JC